Hier finden Sie alles zu Bad Malente und Umgebung:
Web: www.BadMalente.de
E-Mail: touristinfo@bad-malente.de
Kostenlose Hotline: 0800 2020 080


Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

Die folgenden Reise– und Zahlungsbedingungen gelten für die Buchung einer Pauschale der Tourist-Information Malente. Bitte lesen Sie diese in Ruhe und mit Sorgfalt durch, denn mit Ihrer Buchung eines Pauschalangebotes erkennen Sie diese an, so dass sie Bestandteil des mit uns geschlossenen Pauschalreisevertrages werden. Vertragspartner im Falle Ihrer Buchung wird die GLC Glücksburg Consulting AG, Bülowstraße 9, 22763 Hamburg, die die Tourist-Information Malente betreibt.

1. Anmeldung/Reisebestätigung

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bieten Sie der Tourist-Information den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der Ihnen bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Tourist-Information zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie kann also insbesondere mündlich, telefonisch, schriftlich oder über elektronische Medien erfolgen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt die Tourist-Information Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung aus.

1.2. Wenn die Bestätigung inhaltlich von Ihrer Anmeldung abweicht, handelt es sich um ein neues Angebot der Tourist-Information, an welches diese 10 Tage gebunden ist. Das neue Angebot kann durch Sie ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Bezahlung des Reisepreises, Antritt der Reise etc.) angenommen werden.

2. Preise

Die angegeben Preise beinhalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie sind als Endpreise zu verstehen und schließen alle Nebenkosten mit ein, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Sofern der Kurbeitrag im Preis enthalten ist, wird dies separat gekennzeichnet.

3. Bezahlung

Bei der Aushändigung der Reisebestätigung ist von Ihnen eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Gesamtreisepreises an die Tourist-Information zu leisten. Die Bezahlung des restlichen Reisepreises hat spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen, wenn Ihnen sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt worden sind. Im Falle einer kurzfristigen Buchung, d.h. bei Eingang der Reiseanmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn bei der Tourist-Information, wird nach Aushändigung der Reisebestätigung und sämtlicher Reiseunterlagen der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.

4. Leistungsänderungen

Die Tourist-Information behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor, wenn diese nach Vertragabschluss notwendig werden, von der Tourist-Information nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Tourist-Information wird Sie in diesem Falle über die Änderungen bzw. Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sein sollten.

5. Rücktritt durch den Reisenden/Umbuchungen

5.1. Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Die Tourist-Information empfiehlt Ihnen, den Rücktritt in Ihrem eigenen Interesse schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, ist die Tourist-Information berechtigt, Ersatz für ihre Aufwendungen und ihre Reisevorkehrungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden üblicherweise ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung von der Tourist-Information berücksichtigt.

Die Tourist-Information kann den Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und abhängig von der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn wie folgt pauschalieren:

Bei Rücktritt:

des vereinbarten Reisepreises.

5.2. Anstelle einer pauschalen Entschädigung kann die Tourist-Information ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist dann verpflichtet, Ihnen ihre Aufwendungen im einzelnen zu beziffern und zu belegen.

5.3. Sollten Sie dieses wünschen, so nimmt die Tourist-Information nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder etwaiger gebuchter Zusatzleistungen vor, wenn dieser Termin innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt. Für den entstehenden Verwaltungsaufwand kann die Tourist-Information Ihnen eine Umbuchungspauschale in Höhe von 15,00 € berechnen. Umbuchungswünsche später als 30 Tage vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Rücktritt der Tourist-Information

Die Tourist-Information kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Tourist-Information ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

b) Ein Rücktritt der Tourist-Information wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl später als zwei Wochen vor Reisebeginn oder nach der vereinbarungsgemäßen Fälligkeit des gesamten Reisepreises ist nicht zulässig.

c) Sie können bei einer Absage der Reise durch die Tourist-Information die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourist-Information in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Dieses Recht haben Sie unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourist-Information geltend zu machen.

Im Falle des Rücktrittes durch die Tourist-Information erhalten Sie den bereits eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

7. Gewährleistung

7.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Tourist-Information kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourist-Information kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Dieses gilt unter Umständen nicht, wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

7.3. Sie können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Reisevertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise infolge eines Mangels kündigen, wenn die Tourist-Information innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, von der Tourist-Information verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits ausnahmsweise gerechtfertigt ist.

7.4. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourist-Information nicht zu vertreten hat.

7.5. Unterlassen Sie schuldhaft die unverzügliche Anzeige eines etwaigen Mangels, so droht Ihnen der Verlust sämtlicher Ansprüche.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise direkt gegenüber der Tourist-Information geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

8.2. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourist-Information und Ihnen Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder über die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis von Ihnen oder der Tourist-Information die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert wird. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung.

8.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9. Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

10. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Tourist-Information für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt nur dann, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder für Fälle, in denen die Tourist-Information für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Allgemeine Bestimmungen

Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Kaufmann sein, so gilt der Geschäftssitz der GLC AG, Hamburg, als Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Die Parteien sind auch berechtigt, das nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten zuständige Gericht anzurufen.

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht.